Winterreifen-Pflicht 2026 — Regeln, Bußgeld, Alternativen
📌 Das Wichtigste in Kürze
- Eine feste Winterreifen-Pflicht nach Datum gibt es nicht – sie gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen.
- Zulässig sind nur Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). M+S-Reifen reichen seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr.
- Wer trotzdem mit falschen Reifen fährt, zahlt ab 60 € und bekommt einen Punkt in Flensburg.
- Die Faustregel „von O bis O“ (Oktober bis Ostern) ist eine Orientierung, keine Vorschrift.
Gibt es in Deutschland eine feste Winterreifen-Pflicht?
Nein – Deutschland hat eine situative Winterreifen-Pflicht (§ 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung). Wer ein Kraftfahrzeug fährt, braucht an allen Rädern geeignete Reifen, wenn eine dieser Straßenverhältnisse herrscht:
- Glatteis oder Schneeglätte
- Schneematsch
- Eisglätte oder Reifglätte
Einen festen Zeitraum nennt das Gesetz nicht. Ausgenommen sind unter anderem einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge. Wer ohne solche Reifen fahren darf, muss vor jeder Fahrt prüfen, ob sie nötig ist, und darf dann höchstens 50 km/h fahren.
Welche Reifen sind zulässig?
Als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse gelten nur Reifen mit dem Alpine-Symbol ⛰️❄️ (Bergpiktogramm mit Schneeflocke, § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Das gilt auch für Ganzjahresreifen: Tragen sie das Alpine-Symbol, erfüllen sie die Pflicht.
Reifen mit nur dem M+S-Zeichen durften übergangsweise noch gefahren werden, wenn sie bis Ende 2017 hergestellt waren – diese Übergangsfrist ist am 30. September 2024 abgelaufen (§ 52 Absatz 2 StVO). Seitdem zählt nur noch das Alpine-Symbol.
Bußgeld und Punkte bei falscher Bereifung
Die Beträge stehen im Bußgeldkatalog (Bußgeldkatalog-Verordnung), die Punkte in der Fahrerlaubnis-Verordnung:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Fahren bei Glätte oder Schneematsch ohne zulässige Reifen | 60 € | 1 |
| … und dabei andere behindert | 80 € | 1 |
| … und dabei andere gefährdet | 100 € | 1 |
| … und es kommt zum Unfall | 120 € | 1 |
| Als Halter die Fahrt mit solchen Reifen angeordnet oder zugelassen | 75 € | 1 |
Rechtsstand: September 2026 (Bußgeldkatalog lfd. Nr. 5a, 5a.1 und 213a; Gefährdung und Unfall nach § 3 Absatz 3 der Bußgeldkatalog-Verordnung, wie im Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamts).
Was sagt die Versicherung?
Verursachst du einen Unfall mit ungeeigneten Reifen, kann das als grob fahrlässig gelten. Für diesen Fall erlaubt das Versicherungsvertragsgesetz (§ 81 Absatz 2 VVG), die Leistung – etwa der Kaskoversicherung – „in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis“ zu kürzen. Eine feste Quote nennt das Gesetz nicht; wie viel gekürzt wird, hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab. Manche Verträge verzichten ganz auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit – ein Blick in die eigenen Bedingungen lohnt sich.
Wie viel Profil muss sein?
Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 mm Profiltiefe im Hauptprofil – für alle Reifen, also auch für Winterreifen (§ 36 Absatz 3 StVZO). Eine eigene, höhere Mindestprofiltiefe nur für Winterreifen gibt es in Deutschland nicht. Mit weniger Profil nimmt die Haftung auf Schnee und Matsch allerdings spürbar ab.
Winter- oder Ganzjahresreifen?
❄️ Winterreifen
- Für echte Winterverhältnisse mit Schnee und Eis gebaut
- Zweimal im Jahr wechseln – dazu kommen Kosten für Wechsel und Einlagerung
- Sinnvoll für Vielfahrer und Regionen mit strengen Wintern
🔄 Ganzjahresreifen
- Kein saisonaler Wechsel nötig – mit Alpine-Symbol erfüllen sie die Pflicht
- Ein Kompromiss: im Sommer wie im Winter meist nicht ganz so gut wie ein Spezialreifen
- Beliebt bei Wenigfahrern und in Regionen mit milden Wintern
Wechsel und Kosten
Was der Radwechsel und die Einlagerung kosten, unterscheidet sich stark je nach Werkstatt und Region – ein kurzer Preisvergleich lohnt sich. Wer Kompletträder (Reifen auf Felge) hat, kann auch selbst wechseln; dabei die Radschrauben mit dem vom Hersteller angegebenen Anzugsmoment festziehen und nach einigen Kilometern nachziehen.
Wann wechseln?
Die Faustregel „von O bis O“ – Oktober bis Ostern – deckt in weiten Teilen Deutschlands die Saison ab, in der mit Glätte zu rechnen ist. Verbindlich ist sie nicht: Entscheidend sind die Straßenverhältnisse. Wer früh in den Bergen unterwegs ist oder in einer kalten Region wohnt, wechselt besser eher.
Häufige Fragen
Gibt es einen festen Zeitraum für Winterreifen?
Nein. Die Pflicht hängt an den Straßenverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte), nicht am Datum. „Von O bis O“ ist nur eine Faustregel.
Reichen M+S-Reifen noch?
Nein. Die Übergangsfrist für M+S-Reifen, die bis Ende 2017 hergestellt wurden, ist am 30. September 2024 abgelaufen. Seitdem zählen nur Reifen mit dem Alpine-Symbol.
Gilt die Pflicht auch für Motorräder?
Nein. Einspurige Kraftfahrzeuge sind ausdrücklich ausgenommen (§ 2 Absatz 3a StVO).
Zahlt die Kasko, wenn ich im Winter mit Sommerreifen einen Unfall baue?
Die Versicherung kann bei grober Fahrlässigkeit ihre Leistung kürzen, und zwar nach der Schwere des Verschuldens (§ 81 Absatz 2 VVG). Eine feste Quote gibt es nicht; es kommt auf den Einzelfall und die Vertragsbedingungen an.
Rechtsstand: September 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Grundlagen: § 2 Abs. 3a und § 52 Abs. 2 StVO, § 36 StVZO, Bußgeldkatalog-Verordnung, Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 13), § 81 VVG.