Pendlerpauschale 2026 — Wie viel bekomme ich zurück?

Pendlerpauschale 2026 — Wie viel bekomme ich zurück?

Was ist die Pendlerpauschale?

Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, ist eine Steuererleichterung für Personen, die zur Arbeit pendeln. Diese Pauschale kann in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden und gilt unabhängig davon, wie man pendelt – sei es Auto, Fahrrad, Bus oder zu Fuß.

Historischer Hintergrund

Die Pendlerpauschale wurde 2016 eingeführt um den Umweltschutz zu fördern und die Fahrzeugeinsatzquote zu senken. Sie dient als Alternative zur Kfz-MiVR-Steuer (Kraftfahrzeugmietlastenzulassungssteuer), die auf den Kraftfahrzeugbesitz und -nutzung ruht.

Die aktuellen Sätze (Stand 2026)

EntfernungPauschale pro Kilometer
Kilometer 1-200,30 € / km
Ab Kilometer 210,38 € / km

Die erhöhte Pauschale ab km 21 wurde als Entlastung für Fernpendler eingeführt. Beide Sätze gelten pro Richtung – nur der einfache Weg zählt.

Wie berechne ich die Pauschale?

Formel: Arbeitstage × einfache Entfernung × Pauschale

Beispiel: Pendler mit 35 km einfacher Strecke

Annahmen:

  • Arbeitstage pro Jahr: 220
  • Einfache Entfernung: 35 km
  • Kilometer 1-20: 20 km × 0,30 € = 6,00 €/Tag
  • Kilometer 21-35: 15 km × 0,38 € = 5,70 €/Tag
  • Tagespauschale: 11,70 €

Jahrespauschale: 220 × 11,70 € = 2.574 €

Bei 35 % Grenzsteuersatz = ca. 900 € Steuerrückzahlung

Voraussetzungen

  • Erste Tätigkeitsstätte muss klar definiert sein (Hauptarbeitsort)
  • Nachweis der Fahrten — Arbeitgeber-Bescheinigung oder eigene Aufzeichnungen
  • Kürzeste Strecke zählt — außer du kannst begründen, dass eine längere Route verkehrsgünstiger ist
  • Homeoffice-Tage zählen nicht — nur Tage, an denen du zur Arbeit gefahren bist

Sonderfall: Homeoffice

Für Homeoffice-Tage gibt es die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 210 Tage, also 1.260 € pro Jahr). Das kannst du zusätzlich zur Pendlerpauschale absetzen — für die Tage, an denen du wirklich zu Hause gearbeitet hast.

Häufige Fehler

  1. Falsche Anzahl Arbeitstage — Urlaub und Krankheit abziehen (sonst Nachfrage vom Finanzamt)
  2. Zu lange Fahrtstrecke angegeben — Das Finanzamt kennt Google Maps
  3. Homeoffice + Pendlerpauschale für gleichen Tag — Geht nicht, nur eins
  4. Fahrten zur Weiterbildung vergessen — Dafür zählt die volle Kilometerleistung (nicht nur einfach), auch zur Fortbildungsstätte

Mobilitätsprämie für Geringverdiener

Wer so wenig verdient, dass er keine Einkommensteuer zahlt, profitiert von der Pendlerpauschale nicht direkt. Für diese Fälle gibt es die Mobilitätsprämie: 14 % der erhöhten Pauschale (ab km 21) werden dann direkt ausgezahlt — auch ohne Steuerlast.

Wo trage ich die Pauschale ein?

In der Steuererklärung: Anlage N, Zeilen 31-40. In ELSTER oder Programmen wie WISO, SmartSteuer, Taxfix wird das automatisch berechnet — du gibst nur Entfernung und Arbeitstage ein.

Rechenscheinkonstanten

Basis: ADAC, Bundeskartellamt, MTS-K, BMWK

  • Kilometerleistung von Arbeitstage bis zu 35 km: 6,00 € (20 km × 0,30 €) + 5,70 € (15 km × 0,38 €)
  • Tagespauschale: 11,70 €
  • Jahrespauschale für 220 Arbeitstage: 2.574 €
  • Steuerrückzahlung bei 35 % Grenzsteuersatz: ca. 900 € Steuerrückzahlung
  • Homeoffice-Pauschale: 6,00 € pro Tag (max. 210 Tage)
  • Mobilitätsprämie: 14 % der erhöhten Pauschale ab km 21

FAQ-Section

Frage 1: Kann ich auch die Homeoffice-Pauschale und die Pendlerpauschale am selben Tag absetzen?

Nicht direkt. Die Pauschalen zählen für verschiedene Tage, an denen du zur Arbeit gefahren bist (Homeoffice) oder zum Arbeitsort pendelst. Wenn du beide Pauschalen am gleichen Tag absetzt, hast du eine Doppelbuchung.

Frage 2: Wie oft muss ich die Pendlerpauschale in meiner Steuererklärung eintragen?

In der Regel nur einmal, je nachdem wie viele Arbeitstage du insgesamt hattest. Du gibst die Strecke an und die Anlage N berechnet automatisch den Gesamtbetrag.

Frage 3: Was passiert, wenn ich das Finanzamt aufscheuche?

Dann bekommst du möglicherweise eine Nachfrage. Stelle sicher, dass du alle Anforderungen erfüllst: korrekte Arbeitstage und die Kürzeste Strecke.

Frage 4: Gibt es eine minimale Entfernung, bei der ich die Pauschale absetzen kann?

Nein. Sogar für kurze Strecken (1 km oder mehr) kannst du die Pauschale anwenden.

Frage 5: Wie viel Steuerrückzahlung erwarte ich, wenn ich die maximale Entfernung pendeln muss?

Für einen Arbeitstag von 35 km erwartest du eine Tagespauschale von 11,70 €. Bei 220 Arbeitstage ergibt sich ein Jahresbeitrag von 2.574 €, was bei einem 35 % Steuersatz ca. 900 € Steuerrückzahlung bedeutet.

Frage 6: Ist die Pendlerpauschale steuerlich zulässig?

Ja, die Pendlerpauschale ist steuerlich zulässig und soll die finanziellen Verluste des Arbeitnehmers bei der Nutzung von Privatfahrzeugen für die Pendelreise nachvollziehen.

Anmerkung: Die genauen Berechnungen können je nach Region variieren. Es ist empfehlenswert, sich mit deinem Steuerberater oder dem Finanzamt zu beraten, um sicherzustellen, dass du die Vorschriften einhältst.

Quellen: Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) beim Bundeskartellamt, ADAC, E-Control Österreich, OpenChargeMap, eigene Auswertungen TankPilot · Stand: 20. April 2026
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