Pendlerpauschale 2026 — Wie viel bekomme ich zurück?

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich „Pendlerpauschale") ist eine Steuererleichterung für alle, die zur Arbeit pendeln. Sie kann in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden — unabhängig davon, wie du pendelst (Auto, Fahrrad, Bus, zu Fuß).

Die aktuellen Sätze (Stand 2026)

EntfernungPauschale pro Kilometer
Kilometer 1-200,30 € / km
Ab Kilometer 210,38 € / km

Die erhöhte Pauschale ab km 21 wurde als Entlastung für Fernpendler eingeführt. Beide Sätze gelten pro Richtung — nur der einfache Weg zählt.

Wie berechne ich die Pauschale?

Formel: Arbeitstage × einfache Entfernung × Pauschale

Beispiel: Pendler mit 35 km einfacher Strecke

Annahmen:

  • Arbeitstage pro Jahr: 220
  • Einfache Entfernung: 35 km
  • Kilometer 1-20: 20 km × 0,30 € = 6,00 €/Tag
  • Kilometer 21-35: 15 km × 0,38 € = 5,70 €/Tag
  • Tagespauschale: 11,70 €

Jahrespauschale: 220 × 11,70 € = 2.574 €

Bei 35 % Grenzsteuersatz = ca. 900 € Steuerrückzahlung

Voraussetzungen

  • Erste Tätigkeitsstätte muss klar definiert sein (Hauptarbeitsort)
  • Nachweis der Fahrten — Arbeitgeber-Bescheinigung oder eigene Aufzeichnungen
  • Kürzeste Strecke zählt — außer du kannst begründen, dass eine längere Route verkehrsgünstiger ist
  • Homeoffice-Tage zählen nicht — nur Tage, an denen du zur Arbeit gefahren bist

Sonderfall: Homeoffice

Für Homeoffice-Tage gibt es die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 210 Tage, also 1.260 € pro Jahr). Das kannst du zusätzlich zur Pendlerpauschale absetzen — für die Tage, an denen du wirklich zu Hause gearbeitet hast.

Häufige Fehler

  1. Falsche Anzahl Arbeitstage — Urlaub und Krankheit abziehen (sonst Nachfrage vom Finanzamt)
  2. Zu lange Fahrtstrecke angegeben — Das Finanzamt kennt Google Maps
  3. Homeoffice + Pendlerpauschale für gleichen Tag — Geht nicht, nur eins
  4. Fahrten zur Weiterbildung vergessen — Dafür zählt die volle Kilometerleistung (nicht nur einfach), auch zur Fortbildungsstätte

Mobilitätsprämie für Geringverdiener

Wer so wenig verdient, dass er keine Einkommensteuer zahlt, profitiert von der Pendlerpauschale nicht direkt. Für diese Fälle gibt es die Mobilitätsprämie: 14 % der erhöhten Pauschale (ab km 21) werden dann direkt ausgezahlt — auch ohne Steuerlast.

Wo trage ich die Pauschale ein?

In der Steuererklärung: Anlage N, Zeilen 31-40. In ELSTER oder Programmen wie WISO, SmartSteuer, Taxfix wird das automatisch berechnet — du gibst nur Entfernung und Arbeitstage ein.

Dieser Artikel ist eine Orientierungshilfe, keine Steuerberatung. Bei Unsicherheiten frag deinen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

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