Leasing-Rückgabe — Das musst du wissen (Checkliste)
⚠️ Die Hauptfalle: Bei der Leasing-Rückgabe werden für „übermäßigen Verschleiß" Nachzahlungen von 500-3.000 € fällig. Viele Leasingnehmer zahlen diese, obwohl sie oft gar nicht berechtigt wären. Diese Checkliste schützt dich.
Vorbereitung 2-4 Wochen vor Rückgabe
Am Rückgabe-Tag
- Neutraler Gutachter: Viele Händler bieten eigene Gutachter an — diese haben Interesse an hohen Bewertungen. Besser: DEKRA/TÜV-Gutachter gegen Gebühr (ca. 100 €) als unabhängige Instanz.
- Beim Gutachten dabei sein — Niemals allein durch den Händler machen lassen.
- Protokoll sofort lesen — Nicht blind unterschreiben. Bei unklaren Einträgen nachfragen.
- Bei Streit: „Unter Vorbehalt" unterschreiben — Hält dir die Option offen, später zu widersprechen.
Was NICHT als Schaden gilt
„Übermäßiger Verschleiß" ist oft Auslegungssache. Nicht als Schaden zählen:
- Kleine Steinschlag-Kratzer an der Front (normale Nutzung)
- Leichte Park-Kratzer unter 30 cm (Flohmarkt-Kriterium)
- Abnutzung an Fahrersitz (normale Nutzung)
- Kleine Macken an Felgen unter 2 cm (gilt als Gebrauchsspur)
Hält der Gutachter diese Dinge trotzdem als Schaden fest: Widerspruch einlegen und ggf. DEKRA-Zweitgutachten einholen.
Nach der Rückgabe
Die Schlussrechnung kommt meist 4-8 Wochen später. Bei unberechtigten Forderungen:
- Schriftlich widersprechen (Einschreiben)
- Unabhängiges Gutachten vorlegen
- ADAC-Rechtsschutz nutzen (falls vorhanden)
- Verbraucherzentrale einschalten
Wer gut vorbereitet ist und alles dokumentiert, kommt oft mit 0-200 € davon — statt 1.000-3.000 € wie viele Leasingnehmer, die unvorbereitet hingehen.